§ 1 Geltungsbereich der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in Bezug auf Maklerverträge zwischen dem Unternehmen

Simply Home Immobilien, Désirée Hagemann, Bonner Straße 21, 50374 Erftstadt
– nachfolgend Auftragnehmerin –
und Kunden, die Leistungen in Bezug auf Immobilienmaklertätigkeiten betreffen.
– nachfolgend Auftraggeber –

1.2 Die AGB der Auftragnehmerin gelten ausschließlich, wenn diese AGB nicht etwas anderes zulassen. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin diesen nicht widerspricht.

§ 2 Vertragsgegenstand

2.1 Die Auftragnehmerin schuldet nur die im Vertrag vereinbarte Dienstleistung und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Die Herbeiführung eines Erfolges ist nur dann vertraglich geschuldet, wenn dies in dem Vertrag vereinbart wird.
2.2 Die Auftragnehmerin prüft nur dann vom Auftraggeber oder Dritten erteilte Auskünfte, Informationen und Unterlagen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.
2.3 Die Auftragnehmerin ist in Abweichung von § 613 BGB berechtigt, einen Dritten mit der vertraglich bestimmten Leistung zu beauftragen.
2.4 Die Auftragnehmerin übt die Sorgfalt aus, die für qualifizierte Immobilienmakler angemessen ist. Die Auftragnehmerin ist keine Vertreterin oder Mitarbeiterin des Auftraggebers und wird sich auch nicht als solche darstellen.
2.5 Diese AGB gelten auch für alle nicht explizit genannten Geschäftstätigkeiten der Auftragnehmerin (z.B. Beratungstätigkeiten).

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

3.1 Für das Zustandekommen des Maklervertrages ist die Schriftform nicht erforderlich.
3.2 Der Maklervertrag mit der Auftragnehmerin oder eines Beauftragten kommt entweder durch Vereinbarung in Textform oder durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit der Auftragnehmerin zustande. Der individuelle Vertragsinhalt kann auch durch die Leistungsbeschreibungen, Angebote und Auftragsbestätigungen bestimmt werden.

§ 4 Vertragsdauer

4.1 Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden, soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart wurde.
4.2 Die Auftragnehmerin ist ermächtigt, bis auf Widerruf Objekte zu präsentieren.

§ 5 Zahlungsbedingungen

5.1 Es gelten vorrangig die laut Angebot oder Vertrag oder sonstiger Korrespondenz vereinbarten Regelungen in Bezug auf die Höhe der zu zahlenden Maklerprovision.
5.2 Die Maklerprovision für Mietverträge ist fällig und zahlbar nach Zustandekommen eines nachgewiesenen und/oder vermittelten Mietvertrages. Die Maklerprovision für Kaufverträge ist fällig und zahlbar nach Zustandekommen eines vermittelten Kaufvertrages.
5.3 Vergütungen und sonstige vom Auftraggeber geschuldete Zahlungen sind zzgl. der anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer an die Auftragnehmerin zu zahlen.
5.4 Der Nachweis und/oder die Vermittlung eines Miet- und/oder Kaufvertrages bedeutet, dass die Tätigkeit der Auftragnehmerin mitursächlich für das Zustandekommen des Miet- und/oder Kaufvertrages war. Ein Rücktritt vom oder eine Aufhebung des Miet- und/oder Kaufvertrages lassen den Anspruch auf Maklerprovision unberührt. Der Anspruch auf Maklerprovision besteht auch, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiger Miet- und/oder Kaufvertrag abgeschlossen wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er mit abweichenden Regelungen oder anders als der ursprünglich vorgesehene Miet- und/oder Kaufvertrag zustande kommt, zugleich aber mit dem angestrebten Geschäft identisch ist und in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angestrebten Geschäft abweicht.
5.5 Der Auftraggeber hat der Auftragnehmerin Vorkenntnisse von nachgewiesenen Objekten unverzüglich, d.h. innerhalb von drei Tagen nach dem Nachweis des Objektes durch die Auftragnehmerin, mitzuteilen.

§ 6 Datenschutz

Der Auftraggeber darf ohne schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin keine Informationen, die er von der Auftragnehmerin erhalten hat, an Dritte weitergeben. Gibt der Auftraggeber Informationen, die Objekte betreffen, die die Auftragnehmerin vermittelt und die der Auftraggeber von der Auftragnehmerin erhalten hat, kann sich der Auftraggeber schadenersatzpflichtig machen. Der Schaden beträgt dabei die entgangene Provision, die angefallen wäre, wenn die Auftragnehmerin dem Dritten einen Miet- und/oder Kaufvertrag betreffend das Objekt nachgewiesen hätte.

§ 7 Doppeltätigkeit

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

§ 8 Folgegeschäfte

Ein Provisionsanspruch der Auftragnehmerin gilt auch bei Folgeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem ursprünglichen Vertrag abgeschlossen werden. Folgegeschäft bedeutet dabei, dass eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.

§ 9 Haftungsbedingungen

9.1 Die Auftragnehmerin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, es sei denn es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch mindestens fahrlässige Pflichtverletzung oder durch mindestens fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie Schäden, die in den Schutzbereich einer von der Auftragnehmerin erteilten Zusicherung oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.
9.2 Die Haftung wird für einfache Fahrlässigkeit oder grob fahrlässiges Verhalten der Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auf den typischerweise bei Vertragsschluss zu erwartenden Schaden und bei Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf die Höhe des Erfüllungsinteresses begrenzt.
9.3 Die vorstehenden Bestimmungen hinsichtlich der Haftung gelten auch für vorvertragliche Schuldverhältnisse (Schuldverhältnisse, die durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrages oder ähnlichen geschäftlichen Kontakten entstehen). Kommt ein Vertrag hierauf zustande, verzichtet der Auftraggeber auf alle Ansprüche, die über die Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen hinausgehen.
9.4 Die vorstehenden Bestimmungen sind auch auf deliktische Ansprüche anzuwenden.

§ 10 Abtretungen und Aufrechnungen

10.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Rechte an Dritte abzutreten, es sei denn, es wurde etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart.
10.2 Der Auftraggeber ist nur berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen, die unbestritten oder rechtkräftig sind.

§ 11 Verjährung

11.1 Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin beträgt 3 Jahre.
11.2 Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.
11.3 Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für die Auftragnehmerin zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen dieser AGB werden durch Mitteilung der Auftragnehmerin in Textform wirksam, wenn der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung widerspricht. Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln. Der Auftraggeber kann jedoch auch vor jedem anderen für ihn zuständigen Gericht verklagt werden. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
12.3 Bei Meinungsverschiedenheiten und Problemen im Rahmen des Auftrags- oder Vertragsverhältnisses versuchen beide Parteien grundsätzlich, durch Kompromissbereitschaft und gegenseitiges Verständnis, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.